1. Allgemeines
Diese allgemeinen Nutzungs-, Geschäfts-, und Lieferbedingungen (kurz AGB
genannt) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem
Kunden und ESG Electronic Service GmbH spätestens mit dem
Empfang unseres Lieferscheins, Auftragsbestätigung oder Rechnung als anerkannt.
Die Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen
nicht ausdrücklich widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen
Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingungen genannt
ist. Andere Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
bestätigt sind, ansonsten sämtliche Geschäftsbedingungen des Kunden
als widersprochen gelten.
2. Betreiberinfo und Angebote
www.esg.co.at ist ein Bereich der ESG Electronic Service GmbH, welche den Sitz in Absdorf, Österreich hat. Die Geschäftsanschrift
lautet: Stockerauerstrasse 70, A-3462 Absdorf, Österreich. ESG Electronic Service GmbH betreibt mehrere Internetplätze. Auf diesen Internetplätzen
werden Waren und Dienstleistungen angeboten. Die ESG Electronic Service GmbH übernimmt keine Haftung für technisch bedingte Störungen
des Betriebes der Internetplätze. Die ESG Electronic Service GmbH ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der Internetplätze einzustellen.
3. Vertragsverhältnis
Alle eingehenden Mitteilungen des Kunden gelten stets als Angebot zum Vertragsabschluss.
Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung oder sonstiger
Angebote an seine Vertragserklärung für die Dauer von 2 Wochen gebunden.
Auf diese First und auf die Bedeutung der Erklärung des Kunden wird der
Kunde gesondert und ausdrücklich hingewiesen. Das Angebot kann seitens
der ESG Electronic Service GmbH ausdrücklich oder konkludent
angenommen werden, wobei eine konkludente Annahme durch Versendung der bestellten
Ware vorliegt. Mitarbeiter der ESG Electronic Service GmbH sind
unter keinen Umständen berechtigt, mit dem Kunden von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen mündlich oder schriftlich zu treffen.
4. Preise
Alle von ESG Electronic Service GmbH genannten Preise verstehen
sich wenn nicht anders gekennzeichnet inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, jedoch
exklusive der jeweils gesondert ausgewiesenen Versandkosten und Spesen falls
nicht anders ausgewiesen. Allfällige aus Anlass des Versandes entstehende
Import- oder Exportspesen sowie alle vom Kunden zu tragenden sonstigen Gebühren
und Abgaben gehen stets zu Lasten des Kunden.
5. Rücktrittsrecht
Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (kurz KSchG
genannt) ist, kann er von einem über die Internetplätze geschlossenen
Vertrag oder von einer von ihm aus Anlass der Nutzung der Internetplätze
abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf nachstehender Fristen zurücktreten.
Dabei gilt, dass der Rücktritt dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Kunde
am letzten Tag der Frist seine Erklärung abgibt und auf elektronischem
oder sonstigem Wege an die ESG Electronic Service GmbH versendet.
Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht
als Werktag zählt. Der Kunde wird in zeitlich unmittelbarem Zusammenhang
mit seiner Erklärung oder dem Empfang der Ware oder Dienstleistung gesondert
und ausdrücklich auf dieses Rücktrittsrecht hingewiesen. Im Falle
des Rücktrittes ist der Kunde Zug um Zug verpflichtet, die empfangene Leistung
originalverpackt zurückzustellen und der ESG Electronic Service GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich
einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende
Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Die ESG Electronic Service GmbH verpflichtet sich Zug um Zug, die vom Kunden geleistete
Zahlung zurückzuerstatten. Der Verbraucher ist ausdrücklich verpflichtet,
die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und Versandspesen zu
tragen. ESG Electronic Service GmbH ist ausdrücklich berechtigt,
im Falle des Rücktrittes des Kunden vom zurückzuerstattenden Betrag
die hier genannten Ansprüche abzuziehen und lediglich die Differenz zur
Überweisung zu bringen.
6. Zahlungen und Verzug
Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist die ESG Electronic Service GmbH berechtigt, einen Verzugszinssatz von 5 % über dem
von der österreichischen Nationalbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu
verrechnen. Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung
der Forderung verbundenen Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen, gemäß
der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten,
BGBlNr.: 141/1996 in der jeweils geltenden Fassung und allenfalls notwendige
Kosten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung durch Rechtsanwälte
zu tragen. Die ESG Electronic Service GmbH ist nicht verpflichtet,
im Falle des Verzuges den Kunden zu mahnen. Durch unwidersprochenen Empfang
der Mahnung, in welcher auf die Tragung dieser Kosten neuerlich hingewiesen
wird, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Tragung dieser Kosten
einverstanden. Der Kunde wird im Zeitpunkt der Mahnung auf diese Folge seines
Verhaltens ausdrücklich hingewiesen und ebenso darauf hingewiesen, dass
mangels Widerspruches der Kunde mit der Tragung aller mit der Betreibung verbundener
Spesen und Kosten, welche für die Rechtsverfolgung zweckentsprechend sind,
einverstanden ist.
Die Fälligkeit des Entgeltes für Waren oder Dienstleistungen tritt
im Zeitpunkt des Versandes von Waren und bei Dienstleistungen im Zeitpunkt der
Annahme des Vertrages durch ESG Electronic Service GmbH ein.
Das Entgelt ist ohne Abzüge, skonto- und spesenfrei auf ein von der ESG Electronic Service GmbH genanntes Konto zur Überweisung zu bringen.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, allfällige mit der Bezahlung verbundenen
Bankspesen zu tragen.
7. Versendung & Aufrechnung
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten
(Post, Zustelldienste usw.). Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe
der Ware an den Versender (Post, Zustelldienste, Speditionen, Frachtführer
usw.) auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde das
Risiko für Gefahr und Zufall, für unverschuldeten Untergang oder Vernichtung
der Sache und für Beschädigungen der Sache. Die ESG Electronic Service GmbH ist im Falle des Rücktritts durch den Kunden berechtigt,
sämtliche Ansprüche gem. § 5g Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 KSchG, das
sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, das angemessene Entgelt
für die Benützung der Ware und die Entschädigung für eine
Minderung des gemeinen Wertes der Ware mit dem vom Kunden bezahlten und nunmehr
zurückzuerstattenden Entgelt aufzurechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
Unsere Waren bleiben bis zur Zahlung unser sämtlicher Forderungen gleich
aus welchem Rechtsgrund (auch aus vorangegangenen Geschäften) unser Eigentum.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für
unsere Saldoforderung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht
als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere
auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes
ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung
oder sonstiger Verfügung über den gekauften Gegenstand an einem Dritten
unzulässig. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen
des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des
Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, so namentlich
Exszindierungsprozessen und dergleichen, zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet,
während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand pfleglich
zu behandeln. Im Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde
insbesondere eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig
zu ersetzen. Veräußert der Kunde trotzdem den Liefergegenstand,
so gelten seine Forderungen gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer Forderungen
gegen ihn im Voraus sicherungshalber als an uns abgetreten. Kommt der Kunde
seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird
die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit
laufen. Wir sind für diesen Fall berechtigt, sofort die Herausgabe des
Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu
verlangen. Nach Rücknahme des Kaufgegenstandes steht es in unserem Ermessen
frei, entweder den Kaufgegenstand zu veräußern und den erzielten
Erlös unter Abzug der Verkaufskosten dem Kunden auf seine noch bestehenden
Verpflichtungen gutzuschreiben oder den Kaufgegenstand zum Rechnungspreis unter
Abzug allfälliger Wertminderung zurückzunehmen und dem Kunden für
die Zeit seines Besitzes für die angelieferte Produkte eine Miete zum üblichen
Mietpreis zu berechnen.
9. Einbau- und sonstige technische Vorschriften
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass bei Weiterverwendung unserer
Produkte unsere Einbau- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise
beachtet werden müssen. So übernehmen wir insbesondere auch keinerlei
Haftung für Schäden jeglicher Art aufgrund Überlastung oder unsachgemäßer
Behandlung oder dergleichen. Wir übernehmen weiters keine Gewährleistung
und Haftung für Kompatibilität der Waren. Weiters trifft uns keine
wie immer geartete Warn- und Aufklärungspflicht und entfällt diesbezüglich
jegliche Haftung unsererseits.
10. Datenschutz & Einwilligung des Kunden
Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Zustimmung,
dass seine personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, Anschrift, PLZ, Geburtsdatum
und Informationen zur Kontoverbindung für Zwecke der Erfüllung sämtlicher
wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen
Vertrag erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden. Der Kunden
ist ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten
für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten automationsunterstützt
den Erfüllungsgehilfen der ESG Electronic Service GmbH zur
Verfügung gestellt werden. Der Kunde wird im Zeitpunkt der Abgabe seiner
Bestellung über die Art und den Zweck der Verwendung seiner personenbezogenen
Daten unterrichtet und in Kenntnis gesetzt. Der Kunde ist ausdrücklich
mit der Aufnahme seiner personenbezogenen Daten in die Kundendatei der ESG Electronic Service GmbH einverstanden und erklärt, bis auf jederzeitigen
formlosen Widerruf mit dem Erhalt von Kundeninformationen jeder Art einverstanden
zu sein.
11. Gewährleistung und Haftung
Wir sind nicht zur sofortigen Mängelrüge verpflichtet, §
337 HGB gilt nicht. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten.
Bei mangelhafter Lieferung sind wir unabhängig von der Qualifikation des
Mangels neben den gesetzlichen Gewährleistungsbehelfen jedenfalls unter
Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Nichteinhaltung von Lieferterminen gelten als verschuldete Nichterfüllung
und verpflichtet den Lieferanten, den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
Der Lieferant verpflichtet sich zur ausschließlichen Lieferung von Waren,
deren Eigenschaften dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen, wobei
der Lieferant uns auf alle Risiken aufmerksam zu machen hat, mit denen beim
Gebrauch des Produktes billigerweise gerechnet werden kann. Der Lieferant ist
verpflichtet, uns mitzuteilen, wer Hersteller der Produkte ist und wer diese
Produkte in den Verkehr gebracht hat, und bei ausländischen Produkten jenen
inländischen Unternehmer zu nennen, der das Produkt zum Vertrieb in das
Inland eingeführt und im Inland in den Verkehr gebracht hat (Importeur).
Der Lieferant hat seine Lieferung in deutscher Sprache abgefasste Gebrauchsanweisungen
und Warenhinweise beizulegen. Sofern dies aus objektiver Sicht möglich
ist, sind derartige Hinweise an der gelieferten Ware selbst anzubringen. Sollte
sich nach Übernahme der Lieferung durch uns die Fehlerhaftigkeit der gelieferten
Waren im Sinne des § 5 Produkthaftungsgesetz herausstellen bzw. erkannt
werden, dass die Eigenschaften des Produktes nicht mehr dem Stand der Wissenschaft
und Technik im Sinne des § 8 PHG entsprechen, so verpflichtet sich der
Lieferant zur Zurücknahme derartiger Waren und Refundierung des Kaufpreises.
Wenn der Lieferant die Rücknahme derartiger Waren verweigert, sind wir
zur Verwertung dieser Produkte berechtigt, wobei uns im Schadenfall das volle
Regressrecht gemäß § 12 PHG zusteht. In einem derartigen Fall
ist ein Haftungsausschluss des Lieferanten ausdrücklich ausgeschlossen.
Allfällige Rückgriffsansprüche unsererseits an den Lieferanten
im Sinne des § 12 PHG verjähren nach 30 Jahren.
Wenn wir wegen vom Lieferanten gelieferter Waren nach dem PHG in Anspruch genommen
werden, verpflichtet sich der Lieferant auf seine Kosten zur unverzüglichen
Herausgabe jeglichen von uns gewünschten Beweismaterials, wie insbesondere
Qualitäts- und Untersuchungsprotokolle, Atteste und dergleichen. In einem
Fall verpflichtet sich der Lieferant darüber hinaus unabhängig von
einem allfälligen Verschulden zum Einsatz der gesamten durch die Haftung
unsererseits entstehenden Schäden sowie diesbezüglichen Prozesskosten.
Der Lieferant verpflichtet sich zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung
im Sinne § 16 PHG, wobei wir uns vorbehalten, vom Lieferanten den Nachweis
einer entsprechenden Deckungsvorsorge zu begehren. Sollte der Lieferant einem
solchen Begehren nicht innerhalb von 14 Tagen nachkommen, so sind wir zum Rücktritt
berechtigt und können Schadenersatz einschließlich entgangenem Gewinn
verlangen. Dem ausländischen Lieferanten ist die erweiterte Haftung des
österreichischen PHG bekannt. Er nimmt daher zur Kenntnis, dass nicht nur
Personenschäden, sondern auch Schmerzengeld sowie alle Sachschäden
und darüber hinaus resultierende Vermögensschäden zu ersetzen
sind, egal wer sie erleidet.
12. Allgemeines
Soweit kein dem KSchG unterliegendes Rechtsgeschäft vorliegt, vereinbaren
die Parteien für alle Streitigkeiten zur Frage des Zustandekommens bzw.
aus dem Vertrag das sachlich in Betracht kommende Gericht in Salzburg. Das UN
Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN Kaufrecht beziehen,
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren, soweit
keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, die Anwendung österreichischen
Rechts. Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit bzw. Aufhebung einzelner Bestimmungen
dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages nicht. Die als unwirksam
aufgehobene oder nichtige Bestimmung des Vertrages soll durch eine den wirtschaftlichen
Intentionen am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden.
Fassung 2007
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